Landkreis Stendal: Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme

Mit Wirkung zum 2. Juli 2025 und befristet bis zum 30. September 2025 oder auf Widerruf gilt das Verbot.

U. a. bedeutet dies: 

  • Es ist nicht mehr gestattet, Wasser aus oberirdischen Gewässern mithilfe technischer Geräte zu entnehmen. 
  • Weiterhin ist es täglich in der Zeit von 10 bis 19 Uhr nicht mehr erlaubt, Wasser aus privaten Brunnen und dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen und Sportanlagen zu entnehmen.
  • Die Bewässerung forst- und landwirtschaftlicher Flächen unter Einsatz effizienter Bewässerungstechnik, etwa Systeme mit bodennaher und wasserverlustarmer Ausbringtechnik wie die Tröpfchen-Beregnung, ist auch weiterhin möglich.

Wer gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, muss im Einzelfall mit einem Bußgeld rechnen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.

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