Träger/Recht
Die Hansestadt Havelberg unterhält als Träger der Feuerwehr die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Havelberg als rechtlich unselbstständige, gemeindliche Einrichtung.
Die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Havelberg besteht aus den Ortsfeuerwehren Havelberg, Nitzow, Jederitz, Kuhlhausen, Garz, Warnau und Vehlgast-Kümmernitz. Die Ortsfeuerwehren bilden eine organisatorische Einheit.
Die Aufgaben der Freiwillige Feuerwehr umfassen die Abwehr von Brandgefahren (vorbeugender Brandschutz), die Brandbekämpfung (abwehrender Brandschutz) und die Hilfeleistungen bei Unglücksfällen sowie bei Notständen im Sinne der §§ 1 und 2 BrSchG und die Aufklärung über brandschutzgerechtes Verhalten. Außerhalb des Stadtgebietes wird die Feuerwehr ganz oder in Teilen nur im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder der überörtlichen Hilfe tätig. Hierbei darf die originäre Aufgabenerfüllung nicht gefährdet werden.
Die Freiwillige Feuerwehr kann auch zu sonstigen Hilfe- und Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, soweit die primäre Aufgabenerfüllung nicht gefährdet wird. Ein Rechtsanspruch auf solche Leistungen besteht nicht. Diese Hilfe- und Dienstleistungen sind kostenpflichtig.