Kurtaxe

Die Hansestadt Havelberg ist für ein Teilgebiet seit 2001 staatlich anerkannter Erholungsort“.
Dabei handelt es sich um das Gebiet der ehemaligen Stadt Havelberg mit den Ortsteilen Toppel, Müggenbusch und Wöplitz.

  • In diesem Teilgebiet wird eine Kurtaxe in der Regel im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres erhoben.

  • Urlauber und Besitzer sowie Nutzer von Zweitwohnungen müssen pro Übernachtung einen Euro bezahlen.


Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Kurtaxensatzung der Hansestadt Havelberg.