Schöffenwahl – Hansestadt Havelberg
Der Stadtrat der Hansestadt Havelberg hat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 gemäß § 45 Abs. 2 Punkt 21 KVG LSA i. V. m. § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Vorschlagslisten der Haupt- und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Stendal und die Strafkammern des Landgerichts Stendal für die Amtszeit vom 01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 beschlossen.
- Die Vorschlagslisten lagen in der Zeit vom 03. - 11. Juli 2023 zu den Sprechzeiten des Rathauses der Hansestadt Havelberg, zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten konnte gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten.
- Die Vorschlagslisten wurden am 19. Juli 2023 an das Amtsgericht Stendal übersandt.
- Nachdem die Wahl abgeschlossen ist, werden die gewählten Haupt- und Hilfsschöffen durch den Richter des Amtsgerichtes Stendal über die Wahl sowie die Dauer ihrer Amtsperiode benachrichtigt.