Unser Schaustellerplatz
Pflichtöffnungszeiten für den Schaustellerbereich:
- Do. 04. September 2025
15 - 24 Uhr - Fr., 05. September 2025
13 - 24 Uhr - Sa., 06. September 2025
10 - 1 Uhr - So., 07. September 2025
11 - 21 Uhr
***
Wichtige Information für alle Schausteller
Fliegende Bauten, die nach § 75 Absatz 2 Satz 1 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer
Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes
unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten
von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Das Ergebnis der Abnahme ist in das Prüfbuch einzutragen.
Das bedeutet, dass alle Anlagen mit Prüfbuch anzuzeigen sind.
Für die Anzeige ist das beiliegende Formular zu verwenden.
***
Frist für die Schausteller zur Bewerbung für 2025 war bis zum 30. November 2024.
(Fotos und Abmaße der Geschäfte, Anschlusswert in kW, Sortiment, Reisegewerbeunterlagen, Versicherungsnachweis)