Eichenprozessionsspinner: Hansestadt Havelberg ruft zur Meldung befallener Eichen auf

Bekämpfungsmaßnahmen 2026 - Anmeldung bis 31. August 2025 möglich

Der Eichenprozessionsspinner (Thaumetopoea processionea L.) breitet sich im Landkreis Stendal weiterhin aus. Aufgrund der gesundheitsgefährdenden Brennhaare seiner Raupen besteht insbesondere für Menschen ein erhebliches Risiko. Um die Bevölkerung zu schützen und einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken, führt der Landkreis Stendal auch im Jahr 2026 wieder koordinierte Bekämpfungsmaßnahmen durch. Diese erfolgen in Zusammenarbeit mit den Einheits- und Verbandsgemeinden, dem Landeszentrum Wald sowie dem Landesforstbetrieb Altmark.

Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer von Eichen können sich an diesen Maßnahmen beteiligen - vorausgesetzt, die betroffenen Bäume stehen in Bereichen, in denen eine Gefährdung von Menschen zu erwarten ist. Dies betrifft insbesondere Standorte in Ortslagen, an Straßen und Wegen, an Waldrändern oder in der freien Landschaft.

Die Hansestadt Havelberg bittet daher alle privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, befallene oder gefährdete Eichen bis spätestens 31. August 2025 zu melden. In der Meldung ist der genaue Standort der betroffenen Bäume sowie die gewünschte Art der Bekämpfung anzugeben.

Zur Auswahl stehen folgende Verfahren:

* Mechanisches Absaugen

* Chemische Behandlung mit Biozid vom Boden aus

* Chemische Behandlung mit Biozid aus der Luft

* Biologische Behandlung mit Nematoden (Fadenwürmer, die im Boden vorkommen und mit Bodengerät ausgebracht werden)

Die Auswahl der Methode erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Stellen und unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere des Biozidrechts und naturschutzrechtlicher Bestimmungen.

Wichtig:

Mit der Meldung sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen:

* Eine verbindliche Kostenübernahmeerklärung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer

* Eine Lagekarte oder ein Luftbild, aus dem der genaue Standort des betroffenen Baumes hervorgeht

Ohne diese Unterlagen kann keine Berücksichtigung im Maßnahmenplan 2026 erfolgen.

Meldungen sind zu richten an:

Hansestadt Havelberg

Amt für Ordnung, Kultur und Soziales

Markt 1

39539 Hansestadt Havelberg

Telefon: 039387 76527

E-Mail: ordnungsamt@havelberg.de

Dem Aufruf beigefügt sind die entsprechende Pressemitteilung des Landkreises Stendal sowie das Formular zur Kostenübernahmeerklärung.