Notbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Personensorgeberechtigte,
gemäß der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung kann ab Mo., 21. Dezember 2020 eine Notbetreuung in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Notbetreuung:
Wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist und eine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige, nicht möglich erscheint.
- Eine Arbeitgeber-Bescheinigung und eine Eigenerklärung sind als Nachweis beizubringen.
- Den Antrag auf Notbetreuung sowie die Arbeitgeberbestätigung finden Sie untenstehend.
Zudem verweisen wir im Übrigen auf die anstehenden Schließzeiten der Einrichtungen!
- Hort: 21.12.2020 - 05.01.2021
- Kita Kunterbunt: 28.12.2020 - 01.01.2021
- Kita Regenbogen: 28.12.2020 - 01.01.2021
18.12.2020