Landkreis informiert: Illegale Abfallsammlungen

Zettel im Briefkasten: meist anonym und fehlerhaft

Sicherlich haben Sie auch schon einmal Zettel in Ihrem Briefkasten vorgefunden, die Sie dazu auffordern, alte Elektrogeräte, Schrott, Altkleider und andere Haushaltsabfälle vor die Tür zu legen.

Diese Sammler agieren illegal, was vielfach daran zu erkennen ist, dass die Zettel anonym bzw. fehlerhaft verfasst sind oder die Sammlung zu unüblichen Zeiten angekündigt wird.

Allzu oft werden bei diesen illegalen Sammlungen nur die werthaltigen Abfälle wirklich verwendet; der Rest landet z. B. im Wald.

Das Sammeln von Elektrogeräten durch private Personen oder Firmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur Schrott und Altkleider dürfen von zugelassenen Firmen gesammelt werden. Deren korrekte Infozettel enthalten zumindest den Firmennamen und eine erreichbare Telefonnummer.

Das Umweltamt kontrolliert die Abfallentsorgung im Landkreis Stendal. Dazu gehört auch, illegale Sammlungen zu unterbinden. Abfälle aus privaten Haushaltungen müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden. Im Landkreis Stendal übernimmt das die ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH. Nur wenn Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen, können z. B. zusätzliche Kosten für die Entsorgung illegaler Ablagerungen vermieden werden.

Ihre kluge Mitwirkung spielt somit eine große Rolle!

Hinweise zur richtigen Entsorgung von Elektrogeräten, Schrott und Altkleidern

Holsystem Elektrogeräte:

  • Portofreie Anmeldung bei der ALS per Abrufkarte aus dem Abfallkalender
  • Abholung innerhalb von sechs Wochen
  • Schriftliche Mitteilung des Abholtermins vom Entsorger eine Woche vorher
  • in städtischen Großwohnanlagen teilweise durch die Vermieter organisierte Sammlungen
  • Beim Kauf eines Haushaltgroßgerätes können Sie die Mitnahme des Altgerätes vereinbaren. Dazu sind die Händler gesetzlich verpflichtet.

Selbstanlieferung von Elektrogeräten:

  • alle Geräte ohne Gebühren an die Abfallannahme und Umladestation Stendal, Recyclinghof Seehausen und Recyclinghof Tangermünde
  • die Abgabe von größere Mengen kann nur nach vorheriger Anmeldung bei der Abfallannahme und Umladestation Stendal (Telefon: 03931 - 21 20 56) erfolgen
  • Elektrokleingeräte (Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente) können ohne Gebühren bei allen Recyclinghöfen abgegeben werden
  • keine Selbstanlieferungskarte erforderlich
Richtige Entsorgung von Schrott und Altkleidern

Noch tragbare Altkleider können Sie spenden indem Sie die Altkleidercontainer im Landkreis Stendal nutzen oder durch direkte Abgabe in einer Kleiderkammer. Ohne Gebühr können Altkleider auch über Selbstanlieferung an die Abfallannahme und Umladestation Stendal oder den Recyclinghöfen abgegeben werden. Nicht zu verwertende Alttextilien sind Lumpen. Diese können nur als Restmüll gebührenpflichtig entsorgt werden.

Schrott kann gegen Vergütung außerdem selbst zu Unternehmen gebracht werden, die gewerblich Schrott entsorgen dürfen.

Schrott und Altkleider dürfen Sie auch zugelassenen gewerblichen oder gemeinnützigen Straßensammlern überlassen, deren Sammlungen ebenfalls per Infozettel ankündigt werden. Auf diesen Infozetteln befinden sich der Firmenname und eine erreichbare Telefonnummer.

Sollten Sie weitere Fragen zur Abfallentsorgung haben, stehen Ihnen folgende Rufnummern zur Verfügung:

  • ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH - Abfallberatung
    03937 2502-0
  • Landkreis Stendal - Untere Abfallbehörde
    03931/ 60 7305