Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
- Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Baubehörde, Landesamt für Verbraucherschutz (ehemals Gewerbeaufsichtsamt)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllte Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Unterstützende Institutionen
ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Industrie- und Handelskammer
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Bauordnung
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