Inbetriebnahme einer Tankstelle anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Behörde weitere Unterlagen bei Ihnen an

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Baubehörde, Landesamt für Verbraucherschutz (ehemals Gewerbeaufsichtsamt)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ausgefüllte Anzeige

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Industrie- und Handelskammer

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Bauordnung

Öffnungszeiten

Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

Kontakt

Telefon:
+49 3931 60-7371

Mitarbeitende

Sachgebietsleitung63.01

Landkreis Stendal - Bauordnung
Arnimer Straße 1-4
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7371

Bauaufsicht - Prüfgruppe 1

Landkreis Stendal - Bauordnung
Arnimer Straße 1-4
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7336

Bauaufsicht - Prüfgruppe 2

Landkreis Stendal - Bauordnung
Arnimer Straße 1-4
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7371

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz

Öffnungszeiten

Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

Kontakt

Telefon:
+49 3931 60-7336
Fax:
+49 3931 60-7921

Mitarbeitende

Bauverwaltung

Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz
Telefon:
+49 3931 60-7336

Untere Denkmalschutzbehörde

Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz
Telefon:
+49 3931 60-7333

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz

Öffnungszeiten

Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

Kontakt

Telefon:
+49 3931 60-7336
Fax:
+49 3931 60-7921

Mitarbeitende

Bauverwaltung

Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz
Telefon:
+49 3931 60-7336

Untere Denkmalschutzbehörde

Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz
Telefon:
+49 3931 60-7333