Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:
- Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis einschließlich der 10. Klasse oder
- Besuch einer Förderschule oder
- Teilnahme am Berufsvorbereitungsjahr oder
- Teilnahme am ersten Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört
und,
- Überschreitung der vom Träger der Schülerbeförderung bestimmten Mindestentfernung oder
- beim Vorliegen einer Behinderung unabhängig von einer Mindestentfernung.
In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
- Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die notwendigen Aufwendungen der Schülerbeförderung erstattet.
Voraussetzungen
- Ihr Kind wohnt in Sachsen-Anhalt und geht hier zur Schule.
- durch den Landkreis oder der kreisfreien Stadt wird keine Schülerbeförderung angeboten.
Daneben müssen weitere Voraussetzungen vorliegen, zum Beispiel die Mindestentfernung der Schule. Die zuständige Stelle berät Sie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zuständige Stelle sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie benötigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Rechtsgrundlage
Schülerbeförderung erstatten lassen ( Sachsen-Anhalt )
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Anträge / Formulare
Die notwendigen Formulare werden von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten über die Schulen ausgegeben.
Einige Landkreise und kreisfreien Städte stellen diese auch im Internet bereit.
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnortes.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Schulverwaltungs- und Kulturamt
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.Kontakt
- Fax:
- +49 3931 60-8002
- E-Mail:
- E-Mail an das Schulamt senden
Mitarbeitende
Amtsleitung40
Hospitalstraße 1-239576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-8015
- E-Mail:
- schulamt@landkreis-stendal.de
BAföG / AFBG
Hospitalstraße 1-239576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-8008
- Telefon:
- +49 3931 60-8007
- E-Mail:
- schulamt@landkreis-stendal.de
Fahrbücherei des Landkreises Stendal(Bücherbus)
Großer Markt 1039606Stendal
- Telefon:
- +49 3937 82974
- E-Mail:
- bibliothek@osterburg.de
- :
- https://www.landkreis-stendal.de/de/buecherbus.html (Tourenplan Bücherbus)
- :
- https://bibliothek.osterburg.de (Website der Stadt- und Kreisbibliothek Osterburg)
Prignitzmuseum Havelberg
Domplatz 339539Stendal
- Fax:
- +49 39387 88778
- Telefon:
- +49 39387 21422
- E-Mail:
- prignitz-museum@landkreis-stendal.de
Kreismuseum Osterburg
Breite Straße 4639606Stendal
- Telefon:
- +49 3937 83730
- Fax:
- +49 3937 292081
- E-Mail:
- museum-osterburg@landkreis-stendal.de
- :
- https://www.osterburg.de/tourismus-kultur/kreismuseum/ (Das Kreismuseum auf der Website der Hansestadt Osterburg)
Kreismusikschule
Pestalozzistraße 539539Stendal
- Telefon:
- +49 39387 80045
- E-Mail:
- kreismusikschule@landkreis-stendal.de
Kreisvolkshochschule
Hospitalstraße 1-239576Stendal
- Fax:
- +49 3937 895179
- Telefon:
- +49 3937 895178
- Telefon:
- +49 3931 60-8080
- E-Mail:
- kvhs@landkreis-stendal.de
Kultur
Hospitalstraße 1-239576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-8010
- E-Mail:
- jana.mass@landkreis-stendal.de
Schülerverkehr
Hospitalstraße 1-239576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-8012
- E-Mail:
- schulamt@landkreis-stendal.de
Schulverwaltung
Hospitalstraße 1-239576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-8004
- E-Mail:
- schulamt@landkreis-stendal.de