Fahrlehrerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie haben Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen und möchten in diesem Beruf arbeiten? Dann müssen Sie eine Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer beantragen.

In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, welche Klasse der Erlaubnis Sie erwerben möchten:

  • BE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen B, BE und L
  • A berechtigt zur Ausbildung in den Klassen AM, A1, A2 und A
  • CE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen C1, C1E, C, CE und T
  • DE berechtigt zur Ausbildung in den Klassen D1, D1E, D und DE

Die zuständige Stelle prüft über das Fahreignungsregister, ob Sie für den Beruf als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer geeignet sind.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
  • Sie sind geistig und körperlich geeignet. Sollten Bedenken bestehen, kann die zuständige Stelle ein Gutachten anfordern.
  • Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
  • Es liegen keine Gründe vor, die Sie für den Beruf als unzuverlässig erscheinen lassen. Sollten Bedenken bestehen, kann die zuständige Stelle ein Gutachten anfordern.
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
  • Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse, die Sie unterrichten wollen.
  • Sie besitzen seit mindestens 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, falls die Erlaubnis als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D.
  • Sie haben in den vergangenen 3 Jahren Ihre Ausbildung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • ärztliches und augenärztliches Zeugnis, das Ihre Eignung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer bestätigt (maximal 1 Jahr alt)
  • Führerschein (Kopie)
  • Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung, Abitur oder Fachholschulreife
  • Ausbildungsbescheinigung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer
  • Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule (nur für Klasse BE)
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

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Öffnungszeiten

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