Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt für:

  • zugelassene Fahrzeuge
  • zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Anhänger

Dem Fahrzeug muss vorher ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie dafür keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Das Kennzeichen wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einer anderen Halterin beziehungsweise einem anderen Halter oder Fahrzeug zugeteilt werden.

Wollen Sie die Kennzeichen erneut verwenden, sollten Sie die Kennzeichen reservieren lassen.  

Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )

Bitte vereinbaren Sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle. Möglichst online! Auch telefonisch ist eine Terminvereinbarung möglich.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde

Bei Außerbetriebsetzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug nicht wieder in Deutschland in Verkehr zu bringen, müssen Sie zusätzlich folgende Nachweise vorlegen:

  • Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
  • zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde 
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 17,40 EUR
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr

Festbetrag von 2,70 EUR
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung

Öffnungszeiten

Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

Kontakt

Fax:
+49 3931 60-7830

Mitarbeitende

Sachgebietsleitung32.04

Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Tauentzienstraße 5
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7826

Fahrerlaubniswesen

Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Tauentzienstraße 5
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7815
:
https://termine-reservieren.de/termine/stendal/ (Termin online buchen)

Kfz-Zulassung

Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Tauentzienstraße 5
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-7812
:
https://termine-reservieren.de/termine/stendal/ (Termin online buchen)