Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt für:
- zugelassene Fahrzeuge
- zulassungsfreie Fahrzeuge
- Anhänger
Dem Fahrzeug muss vorher ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie dafür keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.
Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Das Kennzeichen wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einer anderen Halterin beziehungsweise einem anderen Halter oder Fahrzeug zugeteilt werden.
Wollen Sie die Kennzeichen erneut verwenden, sollten Sie die Kennzeichen reservieren lassen.
Zuständige Stelle
Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )
Bitte vereinbaren Sie zur Bearbeitung Ihres Anliegens einen Termin in der Kfz-Zulassungsstelle. Möglichst online! Auch telefonisch ist eine Terminvereinbarung möglich.
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen und es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll:
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
Bei Außerbetriebsetzung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e, wenn Sie beabsichtigen, das Fahrzeug nicht wieder in Deutschland in Verkehr zu bringen, müssen Sie zusätzlich folgende Nachweise vorlegen:
- Verwertungsnachweis, also eine offizielle Bescheinigung, die bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde
- zusätzlichen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug im Ausland innerhalb der Europäischen Union (EU) entsorgt wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde
Verwaltungsgebühr
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.Kontakt
- Fax:
- +49 3931 60-7830
- E-Mail:
- E-Mail an die Sachgebietsleitung senden
Mitarbeitende
Sachgebietsleitung32.04
Tauentzienstraße 539576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7826
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@landkreis-stendal.de
Fahrerlaubniswesen
Tauentzienstraße 539576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7815
- E-Mail:
- fuehrerscheinstelle@landkreis-stendal.de
- :
- https://termine-reservieren.de/termine/stendal/ (Termin online buchen)
Kfz-Zulassung
Tauentzienstraße 539576Stendal
- Telefon:
- +49 3931 60-7812
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@landkreis-stendal.de
- :
- https://termine-reservieren.de/termine/stendal/ (Termin online buchen)

