Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde die für die Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erforderlichen Informationen zu übermitteln. Ziel der Informationsübermittlung ist es, eine wirksame Gefahrenabwehr sicherzustellen, indem die interne und externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung ineinandergreifen. Deshalb sollte eine Zusammenarbeit zwischen Betreiber und den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden bereits bei der Erarbeitung und bei jeder Fortschreibung der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne erfolgen.

Zwingend erforderlich ist eine Zusammenarbeit von Betreibern und Behörden für die Festlegung der außerbetrieblichen Gefährdungsbereiche.

Nach der Aufstellung und jeder Fortschreibung ist der Inhalt der internen Alarm- und Gefahrenabwehrpläne den für Katastrophenschutz und allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mitzuteilen, soweit er für diese Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Im Rahmen der Zusammenarbeit sollte deshalb erörtert werden, welche Unterlagen im Einzelnen den Behörden im Hinblick auf ihre Aufgabenverteilung zugeleitet werden sollen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen für die Übermittlung der für die Erstellung der externen Notfallpläne erforderlichen Informationen durch den Betreiber ergeben sich aus der Störfall-Verordnung und betragen mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme eines Betriebsbereichs oder vor Änderungen der Anlage oder der Tätigkeiten, auf Grund derer der Betriebsbereich unter den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fällt. Oder wenn ein Betriebsbereich der unteren Klasse zu einem Betriebsbereich der oberen Klasse wird.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Ordnung u. Sicherheit, Straßenwesen, Brand- und Katastrophenschutz, Friedhöfe

Öffnungszeiten

Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

Anschrift
Postanschrift Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg

Kontakt

Telefon:
+49 39387 765-23
Fax:
+49 39387 765-70

Landkreis Stendal Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

Kontakt

Fax:
03931 60-7830

Mitarbeitende

Sachgebietsleitung32.03

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
03931 60-7800

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten / PsychKG / Kampfmittelbeseitigung

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-8006

gewerblicher Kraftverkehr

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-7828

Schornsteinfegerangelegenheiten

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-8011

Schwarzarbeit / Gewerbe / Finanzanlagen

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-8042
:
https://www.landkreis-stendal.de/de/aemter-detail/organisationseinheit/70/allgemeine_ordnungsangelegenheiten_und_strassenverkehr.html (weitere Kontaktdaten)

Untere Fischereibehörde

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-8009
Fax:
+49 3931 60-7830

Untere Jagdbehörde

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-8025
Telefon:
+49 3931 60-8024

verkehrsrechtliche Anordnungen (dauerhaft)

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-7819

verkehrsrechtliche Anordnungen (zeitweilig)

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-7833
Telefon:
+49 3931 60-7821

Verkehrsüberwachung

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-7820

Versammlungsrecht

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Telefon:
+49 3931 60-7339

Waffen- und Sprengstoffwesen

Landkreis Stendal - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Straßenverkehr
Wendstraße 30
39576Stendal
Telefon:
+49 3931 60-8003
Telefon:
+49 3931 60-8005