Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung zur Ressourcenschonung
Im Jahr 2026 setzt sich die niederschlagsarme Witterung der vergangenen Jahre fort.
Aktuell bewegen sich die Niederschlagsmengen im Landkreis Stendal unter unterhalb der langjährigen Vergleichswerte. Infolge dessen ist es notwendig, die Grundwassermenge zu schützen, weshalb der Kreis eine Allgemeinverfügung erlässt.
Mit Wirkung zum 27. Juni und befristet bis zum 30. September oder auf Widerruf gilt ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Nutzung des Grundwassers wird zeitlich eingeschränkt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
26.06.2026


