Kein Baden im Hafenbereich
Mit Blick auf die für die kommenden Tage angekündigten sommerlichen Temperaturen und die damit erfahrungsgemäß steigende Nutzung der Gewässer weist die Ordnungsbehörde der Hansestadt Havelberg erneut auf die geltenden Bestimmungen der Hafenordnung hin.
- Gemäß § 8 Abs. 1 der Hafenordnung der Hansestadt Havelberg sind das Baden, Segelsurfen, Wasserskilaufen, das Fahren mit Wassermotorrädern sowie ähnliche sportliche Betätigungen im Geltungsbereich des Winterhafens und des Stadtgrabens untersagt.
Der Hafenbereich dient dem Schiffsverkehr und ist kein ausgewiesenes Badegewässer. Das Badeverbot dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Gewährleistung eines sicheren Hafenbetriebes. Insbesondere im Bereich ein- und auslaufender sowie an- und ablegender Wasserfahrzeuge bestehen erhebliche Gefahren für Personen im Wasser. Badende können aufgrund ihrer geringen Sichtbarkeit, der örtlichen Gegebenheiten oder eingeschränkter Sichtverhältnisse von Schiffsführern häufig erst verspätet wahrgenommen werden. Gleichzeitig sind Wasserfahrzeuge aufgrund ihrer Bauart, ihres Tiefgangs und ihrer Fahrtgeschwindigkeit in ihrer Manövrierfähigkeit begrenzt. Sie benötigen einen entsprechenden Aufstoppweg und können Personen im Wasser nicht jederzeit unmittelbar ausweichen. Dadurch können gefährliche Situationen bis hin zu schweren Unfällen entstehen.
Im Bereich der im Hafen befindlichen Wasserfontäne ist die vorhandene Abgrenzung zu beachten.
- Der durch die Abgrenzung gekennzeichnete Bereich dient dem sicheren Betrieb der Anlage und darf nicht durchfahren oder durchschwommen werden. Ein Aufenthalt in unmittelbarer Nähe der Wasserfontäne sowie das Heranfahren oder Annähern mit Booten ist zu vermeiden.
Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Bestimmungen der Hafenordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend geahndet werden können.
Die Hansestadt Havelberg appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an ihre Gäste, die geltenden Regelungen zu beachten und den Hafenbereich nicht zum Baden zu nutzen. Für eine sichere Abkühlung sollten ausschließlich die hierfür vorgesehenen Badegewässer und Badeeinrichtungen, beispielsweise das Erlebnisbad Havelberg, genutzt werden.
Die Einhaltung der Hafenordnung trägt maßgeblich dazu bei, Gefahren zu vermeiden und die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer des Hafenbereiches zu gewährleisten.



