Schonung der Ressource Wasser

Landkreis Stendal erlässt Allgemeinverfügung.

  • Mit Wirkung zum 28. Juni und befristet bis zum 30. September oder auf Widerruf gilt ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Einschränkung der Nutzung des Grundwassers.


Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.