Grundsteuerreform: Hinweise für Grundstückseigentümer vom Finanzamt

Bislang wurde die Grundsteuer anhand von Einheitswerten berechnet, die für die alten Bundesländer aus dem Jahr 1964 und für die neuen Bundesländer aus dem Jahr 1935 stammen. Diese bisherigen Berechnungswerte erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Der Forderung kam der Gesetzgeber im Jahr 2019 nach mit der Einführung des Grundsteuer-Reformgesetzes.

Umsetzung der Grundsteuerreform

Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Stichtag 01. Januar 2022 elektronisch, bspw. kostenfrei über „Mein ELSTER", beim Finanzamt abzugeben.

Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich und wo finden Sie diese Daten?

  • abhängig davon, ob Wohngrundstück, Nichtwohngrundstück, unbebautes Grundstück oder Betriebe der Land-und Forstwirtschaft

    bspw. wären bei Wohngrundstücken u. a. folgende Angaben zu machen:
    Grundstücksart und -fläche, Bodenrichtwert, Anzahl der Wohnungen, Wohnfläche, Baujahr usw.

  • Die benötigten grundstücksbezogenen Angaben finden Sie u. a. in folgenden Unterlagen:
    Bauunterlagen, Teilungserklärung, Grundbuchblatt, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, ggf. Betriebskostenabrechnung

  • Zusätzlich ist in Sachsen-Anhalt ein internetbasiertes Auskunftsportal (Grundsteuer-Viewer) im Einsatz,
    das Sie bei den Angaben zum Grundstück unterstützen soll.

Ausführliche Informationen zur Grundsteuer finden Sie auf dem Landesportal Sachsen-Anhalt, wie Ausfüllanleitungen und Vordrucke zur Erklärung.