Geflügel muss aufgestallt werden
Im Landkreis Stendal ist mit Befunden des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt ein aufgefundener Wildvogel (Kranich) positiv auf das Aviäre Influenzavirus (Vogelgrippevirus) untersucht worden. Die entsprechenden Proben wurden zur weiteren Untersuchung an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) weitergeleitet. Insgesamt liegen derzeit etwa 100 Fälle vor.
Zum Schutz gegen die Geflügelpest erlässt der Landkreis Stendal mit Wirkung zum 22. Oktober 2025 und bis auf Widerruf eine Allgemeinverfügung.
- Diese ordnet die Aufstallung von Geflügel sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im Kreisgebiet an.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Algemeinverfügung.
23.10.2025