Landpachtvertrag anzeigen
Leistungsbeschreibung
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )
Ein Landpachtvertrag im Sinne des Landpachtverkehrsgesetzes beinhaltet die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken.
Durch den Landpachtvertrag wird ein Grundstück mit den seiner Bewirtschaftung dienenden Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet. Landwirtschaft sind die Bodenbewirtschaftung und die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, um pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, sowie der Erwerbsgarten- bzw. Erwerbsobstbau.
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Rechtsgrundlage
Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Was sollte ich noch wissen?
Landkreis Stendal - ergänzende Infos: ( Stendal )
Pachtpreise
Der zu vereinbarende Pachtzins ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen dem Verpächter und dem Pächter und ist privatrechtlich festzulegen. Es gibt verschiedenste Faktoren, welche den Pachtpreis beeinflussen können wie z.B. regionale Strandortbedingungen, unterschiedliche Betriebsstrukturen, Größe, Lange, Erreichbarkeit, Bodenqualität und Bewirtschaftbarkeit des Pachtgegenstands.
Die durchschnittlichen Pachtpreise des Landkreises können somit lediglich als Orientierungshilfe dienen und werden jährlich durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie unter dem unten genannten Link veröffentlicht.
Anzeigepflicht
Landpachtverträge oder Vertragsänderungen wie auch Kündigungen sind innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss durch den Verpächter anzeigepflichtig. Der Pächter hat das Recht der Anzeige.
benötigte Angaben:
- vollständige Adresse des Verpächters und des Pächters
- Pachtbeginn, Pachtdauer, Pachtende, eventuelle automatische Verlängerung um ... Jahr/ -e
- Datum des Vertragsabschlusses (Unterschrift beider Vertragspartner muss vorhanden sein)
- Gemarkung, Flur, Flurstück, Nutzungsart und die dazugehörige Größe, Bodenwertzahl bzw. Ertragsmesszahl, Pachtpreis
- Änderungen zu bereits bestehenden und registrierten Landpachtverträgen sind z.B. Flächenabgang, Flächenzugang, Preisanpassungen, Verpächter-/ Pächterwechsel, Vertragsverlängerung, Änderung von Flurstücken z.B. nach Neuvermessung oder Flurneuordnung
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Amt für Planung, Finanzen und Bauen – Liegenschaften/Beiträge/ Bauverwaltung
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-49
- Telefon:
- +49 39387 765-56
- Fax:
- +49 39387 765-70
- E-Mail:
- bauverwaltung-liegenschaften@havelberg.de