Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Leistungsbeschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- wieder gefundener Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Hansestadt Havelberg - Sachgebiet Allgemeine Verwaltung – Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Di.: 9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Fr.: 9 - 12 Uhr
Anschrift
Postanschrift Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg
Kontakt
- Telefon:
- +49 39387 765-15
- Fax:
- +49 39387 765-66
- Web:
- http://www.havelberg.de
- E-Mail:
- meldestelle-standesamt@havelberg.de