Reisepass melden wegen Wiederauffinden

Leistungsbeschreibung

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Sachgebiet Allgemeine Verwaltung – Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Di.:  9 - 12 Uhr  und 13 - 18 Uhr
Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

Anschrift
Postanschrift Hansestadt Havelberg
Markt 1
39539Hansestadt Havelberg

Kontakt

Telefon:
+49 39387 765-15
Fax:
+49 39387 765-66
Web:
http://www.havelberg.de