Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz ausüben

Leistungsbeschreibung

Ehrenamtliche Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz wird in Sachsen-Anhalt in Freiwilligen Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen geleistet. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an ihre Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr) oder an eine der Hilfsorganisationen bzw. ihre Landes-, Kreis- oder Ortsverbände wenden.

Ehrenamtlich in Freiwilligen Feuerwehren tätige Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Ersatz ihrer für dieses Ehrenamt notwendigen Auslagen und des Verdienstausfalls. Daneben kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Die Entschädigung der in den privaten Hilfsorganisationen tätig werdenden Ehrenamtlichen erfolgt auf der Grundlage der von der jeweiligen Organisation erlassenen Satzung.

LK-SDL: mitwirkende Organisationen ( Stendal )

Im Landkreis Stendal sind die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinden sowie die Organisationen DRK, DLRG und JUH in Fachdiensten im Katastrophenschutz tätig.

Eine Übersicht über die verschiedenen Führungskräfte im Landkreis-Stendal finden Sie hier.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Hansestadt Havelberg - Amt für Ordnung, Kultur und Soziales – Ordnung u. Sicherheit, Straßenwesen, Brand- und Katastrophenschutz, Friedhöfe

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Do.: 9 - 12 Uhr  und 13 - 15 Uhr
Fr.:  9 - 12 Uhr

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