Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten

Nach § 33 Abs. 1a Satz 4 und § 34 Abs. 4 Satz 1 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA) in der Fassung vom 11. August 2004 (GVBl. LSA S. 506), geändert durch Gesetz vom 18. November 2005 (GVBl. LSA S. 698, 702), kann jede Einwohnerin/jeder Einwohner der Erteilung eines automatisierten Abrufs von Meldedaten über das Internet oder einer Gruppenauskunft über ihre/seine Daten ohne Angabe von Gründen und kostenfrei widersprechen:

1. an Dritte, die eine Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet erhalten wollen (Daten: Vor- und Familienname, Dotkorgrad, Anschriften)

2. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sowie an zugelassene Bewerberinnen und Bewerber um das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder der Landrätin oder des Landrates (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschriften)

3. an Antragstellende im Zusammenhang mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (Daten: Vor- und Familiennahme, Doktorgrad, Anschriften)

4. an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums)

5. Adressbuchverlage (Daten: Vor- und Familienname, Doktorgrad, Anschriften aller Einwohner/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben)

6. an das Bundesamt für Wehrverwaltung im Rahmen des neuen freiwilligen Wehrdienstes gemäß § 18 Abs. 7 MRRG (Daten: Vor- und Familiennamen, Anschriften von Einwohner/innen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden)

7. an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften gemäß § 30 Abs. 2 MG LSA (Daten: Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschriften)

Personen, die mit der Auskunftserteilung in diesem Fällen insgesamt oder einzeln nicht einverstanden sind, können dies dem Einwohnermeldeamt der Hansestadt Havelberg, Markt 1, 39539 Hansestadt Havelberg schriftlich oder mündlich zur Niederschrift mitteilen.
Einwohner/innen, die eine derartige Erklärung bereits früher bei dieser Meldebehörde abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuen. Der Widerspruch gilt bis zur Aufhebung unbefristet.

Hansestadt Havelberg, 30. Oktober 2013

Poloski
Bürgermeister