8. Roßmühlenstege

Das Eigentum an den Mühlen und deren Nutzungsrechte lieferten im Mittelalter ständige Streitpunkte zwischen dem Domkapitel und der Stadt. 1373 kam ein Vertrag über das sogenannte Mühlenwerk zustande. Die Havelberger Mühlen, mit Wind-, Wasser- und Pferdekraft betrieben, blieben laut Vertrag Eigentum des Domkapitels. Das Grundstück, auf dem die Rossmühle, eine mit Pferdekraft betriebene Mühle stand, lag zwar innerhalb der Stadt, wurde ausdrücklich von städtischen Abgaben und Diensten freigestellt.

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